Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Deine Werbung Gruber e.U.
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen Deine Werbung Gruber e.U. (nachfolgend „Anbieter“) und deren AuftraggeberInnen (nachfolgend „Kunde“) im Zusammenhang mit der Buchung von Werbeflächen auf digitalen Werbebildschirmen in Österreich.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter vermietet digitale Werbeflächen an unterschiedlichen Standorten in Graz und Umgebung. Die Inhalte werden auf Bildschirmen im Indoor-Bereich oder in Schaufenstern angezeigt. Pro Standort werden 15 bis maximal 20 Werbeslots angeboten. Die Werbeinhalte werden im Rotationsprinzip ausgespielt, mit einer Standardanzeigedauer von 10 Sekunden pro Slot.
3. Vertragsabschluss & Buchung
Die Buchung erfolgt online über die Website oder direkt über ein persönliches Angebot. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Rechnungslegung zustande.
4. Laufzeit & Rabatte
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Mengenrabatt: Ab dem zweiten Standort werden mit jedem weiteren Standort 2 % Rabatt auf den Gesamtpreis gewährt.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 weiteres Jahr, wenn nicht von einem der Vertragspartner 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
5. Dauer der Einschaltungen
Die Werbeinhalte des Kunden werden während der gesamten Betriebszeiten der Bildschirme ausgestrahlt. Die Betriebszeiten richten sich nach den Öffnungszeiten des Aufstellplatzes.
6. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise, also exkl. 5 % Werbeabgabe und exkl. 20 % USt. Der Endpreis gilt laut unterfertigtem Werbevertrag bzw. Angebot. Die Zahlung der Werbekosten erfolgt in der Regel per Dauerauftrag des Kunden. Der Dauerauftrag ist so einzurichten, dass die Zahlung jeweils zum Beginn des Monats erfolgt (Zahlungseingang spätestens am 5ten des Monats). Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die Zahlungen pünktlich und in voller Höhe geleistet werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass eine Jahresrechnung zu Beginn der Vertragslaufzeit gestellt wird.
7. Technische Spezifikationen
Die Werbeinhalte des Kunden müssen den folgenden technischen Spezifikationen entsprechen:
Dateiformat:
Bilder: JPEG, PNG
Videos: MP4 (h264)
Format: 16:9 bzw. 9:16
Auflösung: 1920×1080 bzw. 1080×1920
Die Werbeinhalte müssen spätestens eine Woche vor dem geplanten Schaltungsbeginn in der vorgegebenen Qualität und Formatierung bereitgestellt werden.
8. Inhalte & Verantwortung
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit und inhaltliche Korrektheit der gelieferten Werbeinhalte. Werbung mit rechtswidrigen, sittenwidrigen oder diskriminierenden Inhalten ist unzulässig. Der Anbieter behält sich vor, Werbeinhalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9. Änderungen der Werbeinhalte
Der Kunde hat die Möglichkeit, die Werbeinhalte bis zu fünfmal pro Jahr kostenlos anzupassen oder zu ändern. Für jede Änderung muss der Kunde den Anbieter mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch informieren. Die geänderten Werbeinhalte sind in dem vereinbarten Format zu übermitteln.
Sollte der Kunde mehr als fünf Änderungen pro Jahr vornehmen wollen, wird für jede weitere Änderung eine Pauschalgebühr von 30 Euro (zzgl. 20 % USt.) erhoben. Diese Gebühr wird separat verrechnet.
Für Kunden, die regelmäßig und häufiger als fünfmal pro Jahr Anpassungen ihrer Werbeinhalte benötigen, besteht die Möglichkeit, einen gesonderten Pauschalbetrag zu vereinbaren. Dieser Betrag wird individuell festgelegt und monatlich abgerechnet, sodass der Kunde flexibel Anpassungen vornehmen kann.
10. Gewährleistung & Haftung
Der Anbieter gewährleistet die technische Ausstrahlung der Inhalte während der vereinbarten Vertragslaufzeit im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Kurzfristige Ausfälle (z. B. durch Stromunterbrechungen, Netzwerkausfall etc.) begründen keinen Anspruch auf Ersatz. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Der Kunde haftet für die rechtliche Unbedenklichkeit der bereitgestellten Werbeinhalte und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Schaltung der Werbeinhalte resultieren.
11. Vertragsbeendigung & Sonderkündigungsrecht
Sollte der Aufstellplatzvertrag, auf dem die Werbebildschirme des Anbieters basieren, gekündigt werden oder aus anderen Gründen erlöschen, hat der Anbieter das Recht, den Werbevertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. In diesem Fall wird der Kunde über die Beendigung informiert, und bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden anteilig zurückerstattet.
a. Einseitige Kündigung
Eine einseitige ordentliche Kündigung dieses Vertrags ist während der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht möglich. Der Vertrag kann nur unter Einhaltung der im Werbevertrag festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen beendet werden (siehe Punkt 4.)
b. Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere aber nicht ausschließlich:
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dauerhafte Stilllegung der Anlage oder wenn eine nicht behebbare technische Störung vorliegt, die die Erfüllung des Vertragszwecks unmöglich macht. Oder wenn eine der Vertragsparteien wesentliche vertragliche Pflichten verletzt.
Jegliche Vertragsauflösung bedarf der Schriftform.
12. Nutzungsrechte & Öffentlichkeitsarbeit
Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die gelieferten Werbemittel auf den vereinbarten Bildschirmen öffentlich zu zeigen. Der Anbieter darf Screenshots oder Fotos der ausgestrahlten Inhalte zur Dokumentation, Referenz oder Eigenwerbung verwenden.
13. Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Graz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.